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Seit fast 60 Jahren gibt es die Fröbelschule in direkter Nachbarschaft der Schule am Weinberg (Grundschule). Ursprünglich war sie eine Förderschule mit Klassenunterricht - inzwischen ist das Kollegium an den allgemeinen Schulen der Umgebung zur Unterstützung und Beratung eingesetzt (regionales Beratungs- und Förderzentrum „BFZ“).

 

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen

Als Beeinträchtigung werden Schwierigkeiten in den Bereichen „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“ bezeichnet. Die Förderangebote und -orte für betroffene Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich in Umfang (wie lang), Art (welcher Förderschwerpunkt) und Intensität (wie viel Unterstützung durch das BFZ) der Förderung. Der Förderort kann die allgemeine Schule oder eine Förderschule sein. Darüber hinaus ist auch eine Beschulung in Kooperation zwischen Förderschule und allgemeiner Schule („Kooperationsklasse“ – derzeit an der Georg-Büchner-Schule Erlensee) möglich.

 

Unsere qualifizierten Förderschullehrkräfte haben die Schwerpunkte:

- Förderschwerpunkt Lernen

Der Förderschwerpunkt Lernen lässt sich nur sehr ungenau definieren, da Abweichungen im Lernen immer nur in Bezug auf eine Vergleichsgruppe (die jeweilige Klasse/Lerngruppe) festzustellen sind. Lernschwierigkeiten innerhalb einer altersentsprechenden Lerngruppe werden meist dann entdeckt, wenn die zu erwartenden Leistungen und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern nicht in einem vorgegebenen Zeitraum durch die Schülerin/den Schüler erbracht werden.

Schwierigkeiten beim Lernen können aber auch durch andere Beeinträchtigungen verursacht sein. So können beispielsweise Sprach- oder motivationale Schwierigkeiten dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht traut, am Unterrichtsgespräch teilzunehmen. Dies muss erkannt und im Unterricht mitberücksichtigt werden.

Im Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die den sog. Berufsorientierten Abschluss anstreben, aber trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge (der Grund-, Haupt- oder Realschule) nicht erfüllen können.

 

- Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens (Verhalten) intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen. Beispielsweise in der Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen der Impulssteuerung (sich an Regeln halten), der Bindungsfähigkeit (Freundschaften aufbauen und pflegen), der Fähigkeit zur sozialen Eingliederung (sich in eine Gruppe einfügen), der schulischen Lern- und Arbeitsfähigkeit (Mitarbeit und Frustrationstoleranz), dem Umgang mit angemessener Sprache (sich höflich ausdrücken) oder der eigenen Organisationsfähigkeit (eigene Lernprozesse strukturieren).

 

- Förderschwerpunkt Sprache (Sprachheilförderung)

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote der allgemeinen Schule nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können, werden im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unterstützt.

Sprachbeeinträchtigungen können im phonetisch-phonologischen, semantisch-lexikalischen, syntaktisch-morphologischen sowie pragmatisch-kommunikativen Bereich der Sprache vorliegen. Gleichzeitig weisen die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig Entwicklungsverzögerungen und Störungen in einem oder mehreren Wahrnehmungsbereichen (Hören, Sehen) sowie Beeinträchtigungen im Bereich der Aufmerksamkeit und der Gedächtnisleistungen auf.

Häufig wirken sich die Sprachbeeinträchtigungen auch auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aus. Zudem sind der Leselernprozess und der Schriftspracherwerb bei sprachbeeinträchtigten Kindern besonders erschwert.

 

Regionale Beratungs- und Förderzentren sind beauftragt, Kinder und Jugendliche in den vorgenannten Förderschwerpunkten im Rahmen von „vorbeugenden Maßnahmen“ und „inklusiver Beschulung“ zu begleiten bzw. deren Lehrkräfte zu beraten und unterstützen. Darüber hinaus bringen unsere Kolleginnen und Kollegen Kompetenzen in anderen Förderschwerpunkten mit:

 

- Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung

Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung stehen Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt, die aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen physischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfänglicher sonderpädagogischer Unterstützung dem individuell möglichen Bildungsgang folgen können. Je nach Beeinträchtigung können sie gleichzeitig Ansprüche in anderen Förderschwerpunkten haben.

Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung unterrichtete Kinder und Jugendliche streben je nach Schulort den Schulabschluss der jeweiligen Schulform an.

Für die Diagnostik und Hilfsmittelversorgung ist für diesen Förderschwerpunkt das überregionale BFZ Martinsschule Linsengericht zuständig.

 

- Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Im Rahmen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Beeinträchtigung ihrer kognitiven Entwicklung unterrichtet. Solche Beeinträchtigungen umfassen außerdem häufig die Bereiche des Sozial-Emotionalen, des Kommunikativen, der Sinne und des Motorischen. Daher können die Schülerinnen und Schüler auf gezielte individuelle Begleitung, auf Kommunikationshilfen, medizinisch-therapeutische Unterstützung sowie Gesundheits- und Förderpflege oder auch zusätzliche Seh- und Hörhilfen angewiesen sein.

Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie auch die Förderung ihrer lebenspraktischen Selbstständigkeit. Sie sollen selbstbestimmt soziale Bezüge mitgestalten, ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben führen und zur eigenen Existenzsicherung beitragen.

Für die Diagnostik und auch für die sonderpädagogische Förderung im inklusiven Unterricht ist für diesen Förderschwerpunkt die Frida-Kahlo-Schule Bruchköbel zuständig.

 

Für die Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten „Hören“, „Sehen“ und „Kranke“ sind weitere überregionale Beratungs- und Förderzentren zuständig. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Schulleitung der Fröbelschule.


 

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